hätte er für sein eigenes Fehlverhalten (Nichtumsetzung der EU-Richtlinie) weitere Aufwände erwarten müssen.
Das ist soweit ich weiß nach wie vor strittig, ob die Neufassung der EU Richtlinie in Deutschland korrekt umgesetzt wurde oder nicht.
Stand Anfang dieses Jahres zumindest gab es zwar Gutachten, die das Gegenteil andeuten, aber jeder Standpunkt sucht sich immer den Gutachter, der seine Position stützt, deshalb gibt es ja regelmäßig widerstreitende Gutachten.
Und Stand Februar zumindest war die Regierung noch der Meinung, die deutsche Regelung wäre konform und eine Staatshaftung nicht zwingend.
Was neueres dazu ist mir nicht bekannt, kann ich aber übersehen haben.
Der Unterschied zu anderen Branchen ist nun mal die abweichende gesetzliche Regelung, egal, ob wir diese für berechtigt halten.
Die Ungleichheit per Gesetz kann man aber auch gut oder schlecht finden. Je nachdem, wo man steht.
Und aus der Regelung, dass es die Absicherung über Reisesicherungsscheine gibt, geht ja nicht zwingend eine Staatshaftung hervor, wenn deren Deckung nicht ausreicht.
Ich bin durchaus für Reisesicherungsscheine. Aber nicht für die Haftung der staatlichen Solidargemeinschaft, wenn im Fall der Fälle deren Deckung nicht vollständig ausreicht. Weil es eine zwingende Staatshaftung eben nicht gibt.
Bei der Buchung von Reisen habe ich wenig Einfluss auf das Datum der Zahlung. Typisch sind Anzahlung und Restzahlung kurz vor der Reise.
Bei sehr vielen Punkten einer Individualreise hat man diese Möglichkeit. Flüge in der Tat nicht. Aber bei Hotels kann ich Optionen buchen, bei denen nur die Deckungszusage gegeben wird über die Kreditkarte, aber die Reise bis Anreisetag stornierbar ist und auch die Belastung der KK erst am Ende der Reise stattfindet.
Auch die Wahl zwischen Pauschalreise und Individualreise ist eine freiwillige Entscheidung.
Viele entscheiden sich auf Grund der vermeintlich größeren Sicherheit für Pauschalreisen. Dann kann ich aber auch erwarten, dass die sich drüber informieren, wie groß die Sicherheit in Relation zu den Risiken der Vorabzahlung ist.
Ich bin da weiterhin gegen eine Vollversorgungsmentalität, bei der man sich im Fall der Fälle, wenn es um Misswirtschaft des Anbieters geht, der Staat einspringt. Bei Schieflagen aus anderen Gründen, wie eben aktuell, sehe ich das anders.
Dadurch entsteht ein für mich viel zu paternalistisches Bild des Staates, wo letztlich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Kunden und Anbieter stehen könnte.
Und im Zweifel kann der Handwerker oder Dienstleister auch eine Schufaauskunft erbitten. Das macht jedes Möbelhaus beim Kauf auf Raten zur Absicherung. Warum also nicht?
Könnte der Anbieter. Würde nicht immer was bringen, aber manchmal.
Wie eben aber Kunden sich auch informieren könnten, wenn sie es wollten.
Ich bin eben nicht dafür, dass B2B der Staat haftet, wenn ich das nicht getan habe.
Aber B2C bzw. in dem Fall 2CB auch nicht.
Wer sich seiner Eigenverantwortung nicht bewusst wird, der hat das selbst zu verantworten.
Ich sehe da keinen Unterschied, ob ich als Unternehmer anderen Unternehmen gegenüber mich nicht so informiere, dass ich safe bin, oder ob ich das als Kunde nicht tue.
Und natürlich kann man sich vor der Buchung einer Reise mit dem Veranstalter auch bilanztechnisch beschäftigen.
Soweit muss man nicht gehen.
Aber, siehe oben, tut man es nicht einmal in Ansätzen weniger weitgehend, dann sehe ich nicht, warum einem mehr oder weniger geholfen werden sollte, als jemandem, der sich B2B gar nicht informiert hat.