Coronavirus und die Disney Parks (Diskussion)

torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Ich habe ja sehr sehr wenige Stornos. Aber wenn was ist, dann habe ich eh meist Amex genutzt und dort direkt noch nie ein Problem gehabt, was storniert zu bekommen.

Bei Visa und Master wende ich mich an Pluscard, die für meine Sparkasse die Karten verwalten und den Service bereitstellen. Mit meiner Sparkasse hatte ich noch nie zu tun bei Stornos.
Gerade hatte ich mal ein Problem mit einer ausbleibenden Lieferung (seit Januar) wo der Händler weder Amex noch Paypal genommen hatte und auch auf Nachfragen nie reagiert hat. Da habe ich die Stornozusage aber direkt am Telefon bei der Meldung bekommen, dass das erstattet werden würde und musste gar nicht warten. 3 Tage später war es auch gutgeschrieben. Also Zeit, dass Pluscard sich erst an MC wendet und die an die Bank des Händlers war da gar nicht. War allerdings auch ein kleiner Betrag von nur 90 Euro. Keine Ahnung, ob es da dann ein vereinfachtes Verfahren gibt.
 
DigitalOlli kennt diverse Charaktere beim Namen
Die kartenausgebende Bank tritt via MasterCard mit der Händlerbank in Kontakt, wenn es da keine Einigung gibt, wird die Ablehnung natürlich von der kartenausgebenden Bank weiter an ihren Kunden geleitet. Ich diskutiere mit Dir hier nicht weiter, Du bist der Oberschlaumeier in allen Dingen hier, ich habe verstanden.

@Tobias ist vielleicht die Frist von 120 Tagen seit Buchung überschritten?
Dann haben wir ja alle Glück das du das weißt. Viel Erfolg
 
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Aristocat macht ein Foto vom Schloß
Du magst ja gerne DIE Banken verteidigen aber bei Thomas Cook gab es einen Sicherungsschein und daher war es eine Pauschalreise und meistens kein Grund für einen ChargeBack

Bei einzelnen Flügen ist es etwas anderes und liegt zu 100% an der Bank wenn sie es ablehnen.
Wo steht denn geschrieben, dass das auf Pauschalreisen nicht anwendbar ist? Wenn der Bund bei der Neckermannpleite am Ende nicht einspringen würde hätten wir (über den Sicherungsschein) nur einen Bruchteil des bezahlten Reisepreises zurückbekommen. Weshalb ich dann auf mein Recht auf Chargeback verzichten muss würde ich gern verstehen. Keine Leistung, kein Geld. Ausnahmen sind für mich in den (Visa-)Bedingungen nicht ersichtlich.
 
DigitalOlli kennt diverse Charaktere beim Namen
Wo steht denn geschrieben, dass das auf Pauschalreisen nicht anwendbar ist? Wenn der Bund bei der Neckermannpleite am Ende nicht einspringen würde hätten wir (über den Sicherungsschein) nur einen Bruchteil des bezahlten Reisepreises zurückbekommen. Weshalb ich dann auf mein Recht auf Chargeback verzichten muss würde ich gern verstehen. Keine Leistung, kein Geld. Ausnahmen sind für mich in den (Visa-)Bedingungen nicht ersichtlich.
Nein das war falsch ausgedrückt. Klar wäre es theoretisch auch da möglich gewesen, aber durch die Rettung bzw. die Sicherungsscheine haben es die Banken und KK Firmen erstmal einfacher gehabt dies abzulehnen bzw. zu warten ob ihre Kunden das Geld hierdrüber wieder bekommen.
 
Aristocat macht ein Foto vom Schloß
Kunden, denen das Geld zustand. Und zwar direkt und sofort. Uns hatte es damals veranlasst, zum Anwalt zu gehen. Erst später wurde entschieden, dass die Differenz vom Bund übernommen wird. Die Anwaltskosten sind uns trotzdem entstanden und waren von uns zu entrichten. Da dann die Entscheidung so fiel haben wir das Prozedere dann beendet, die Kosten blieben. Unser Geld haben wir bis heute nicht zurück. Es ging um einen Urlaub in den Herbstferien. Ja, wir werden es noch bekommen. Mit Chargeback hätten wir es bereits seit einem halben Jahr auf dem Konto gehabt. Ich finde es zu einfach und nicht richtig zu sagen, nur weil es eine weitere Anspruchsgrundlage gibt fällt die andere weg.
 
DigitalOlli kennt diverse Charaktere beim Namen
Kunden, denen das Geld zustand. Und zwar direkt und sofort. Uns hatte es damals veranlasst, zum Anwalt zu gehen. Erst später wurde entschieden, dass die Differenz vom Bund übernommen wird. Die Anwaltskosten sind uns trotzdem entstanden und waren von uns zu entrichten. Da dann die Entscheidung so fiel haben wir das Prozedere dann beendet, die Kosten blieben. Unser Geld haben wir bis heute nicht zurück. Es ging um einen Urlaub in den Herbstferien. Ja, wir werden es noch bekommen. Mit Chargeback hätten wir es bereits seit einem halben Jahr auf dem Konto gehabt. Ich finde es zu einfach und nicht richtig zu sagen, nur weil es eine weitere Anspruchsgrundlage gibt fällt die andere weg.
Ja da bin ich ganz bei dir.

Habt ihr denn charge back probiert?
 
Tobias Administrator
Teammitglied
Das geht nun weit über das Thema Corona & Disney Parks. Aber es hat mich schon bei der Thomas Cook Pleite interessiert, wo hätte denn da das Geld beim ChargeBack herkommen sollen?

Cook hatte durch die Pleite doch eh schon kein Geld mehr auf der Bank liegen 🤷🏻‍♂️
 
Aristocat macht ein Foto vom Schloß
Ja da bin ich ganz bei dir.

Habt ihr denn charge back probiert?
Für Chargeback, hieß es, hat man genau einen Versuch. Wenn es abgelehnt wird hast du keine zweite Chance. Deshalb wollten wir sichergehen, deshalb der Anwalt. Schon im internen Bereich auf der Homepage unserer kreditkartenausgebenden Bank wurde Chargeback für Pauschalreisen abgelehnt. Auch Diskussionen am Telefon nicht hilfreich. Unsere Idee war, das gleich beim ersten Versuch mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Den Rest der Geschichte kennst du.
Btw: andere Banken sollen das Chargeback durchgeführt haben...

Das geht nun weit über das Thema Corona & Disney Parks. Aber es hat mich schon bei der Thomas Cook Pleite interessiert, wo hätte denn da das Geld beim ChargeBack herkommen sollen?

Cook hatte durch die Pleite doch eh schon kein Geld mehr auf der Bank liegen 🤷🏻‍♂️
Ich denke es wäre das Risiko der Händlerbank gewesen. Ein Teil der Kreditkartenumsätze soll immer für etwaige Chargeback zeitweilig zurückbehalten werden. Die kreditkartenausgebende Bank kommuniziert über Visa mit der Händlerbank. Bei einer Insolvenz in diesem Ausmaße sicher sehr bedrohlich für die Händlerbank. Aber auch die wird sich abgesichert haben. Und wenn die nichts von der drohenden Insolvenz wussten und hätten Vorkehrungen treffen können, wer dann? Als Hausbank sollte ich über die finanziellen Gegebenheiten meiner Kunden in allen Details Bescheid wissen...
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Der Reisesicherungsschein ist halt eine Besonderheit für Pauschalreisen.

Warum da dann darüber hinaus der Bund einspringen soll, wenn Leute nach einer Insolvenz nicht alles wiederbekommen und die Deckung des Reisesicherungsscheines nicht ausreicht, hat sich mir noch nie erschlossen.

Wenn ich in anderen Branchen Zahlungen für Leistungen erbracht habe oder bei Nicht-Pauschalreisen oder wo auch immer, springt in der Regel auch nicht der Bund ein, sondern man landet im ganz normalen Gläubigerverfahren, zumindest soweit ich weiß.
 
Aristocat macht ein Foto vom Schloß
Der Reisesicherungsschein ist halt eine Besonderheit für Pauschalreisen.

Warum da dann darüber hinaus der Bund einspringen soll, wenn Leute nach einer Insolvenz nicht alles wiederbekommen und die Deckung des Reisesicherungsscheines nicht ausreicht, hat sich mir noch nie erschlossen.

Wenn ich in anderen Branchen Zahlungen für Leistungen erbracht habe oder bei Nicht-Pauschalreisen oder wo auch immer, springt in der Regel auch nicht der Bund ein, sondern man landet im ganz normalen Gläubigerverfahren, zumindest soweit ich weiß.
Grundsätzlich hast du Recht, der Sicherungsschein soll Pauschalreisende absichern. Es ist aber gesetzliche Vorgabe, in welcher Höhe dieser abgeschlossen sein muss. Unabhängig von der Größe bzw dem Umsatz der Reiseveranstalter wurde diese Summe auf 110 Millionen Euro festgesetzt. Für kleine Veranstalter fast ein bisschen viel. Für große Veranstalter lächerlich gering. Zum Vergleich, jede Betriebshaftpflichtversicherung, jede Ausfallversicherung orientiert sich am Versicherungsschutz bzw Umsatz, eine Singlehaftpflichtversicherung ist auch günstiger zu bekommen als Versicherungsschutz für die ganze Familie.
Die Deckungslücke war hinreichend bekannt, es wurde nichts unternommen.
Der Endverbraucher hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz durch den Sicherungsschein. Die Prämie dafür wird aber ganz sicher von den Veranstaltern auf den Reisepreis umgelegt.
Ich denke, dass niemand damit gerechnet hat, dass ein solcher Reisedino wie Thomas Cook je Insolvenz anmelden muss.
Mein Fazit ist, bei Pauschalreisen künftig eher kleine Anbieter zu wählen, denn da reicht die Summe dann im Fall der Fälle aus.
Die Übernahme der Differenz, immerhin knapp 83 Prozent der Reisekosten, die vorläufige Insoquote liegt bei ca 17.5 Prozent, ist gewiss keine Barmherzigkeit. Es hätten gewiss einige Reisende wegen der vorausgegangenen Untätigkeit geklagt.
Die Händlerbank wäre wegen vieler Chargebackverfahren ins Straucheln gekommen, hätte womöglich auch mit öffentlichen Geldern gerettet werden müssen. Nicht zuletzt soll sicher das Vertrauen des Deutschen in die Pauschalreise nicht erschüttert werden...
Was aber gar nicht gegangen wäre zu sagen, Chargeback geht nicht, es gibt ja den Sicherungsschein, und dann dort mit 17,5 Prozent zufrieden sein zu müssen... Das ist zumindest meine Meinung. Sorry, ist ziemlich lang geworden...
 
Klara Bella Krawalltüte
Und aus eben diesen Gründen muss auch nicht die kartenausgebende Bank bei Chargeback einspringen und das Geld zurückzahlen, wenn die Händlerbank ablehnt. Egal, ob Corona, Insolvenz oder Betrug. Sie hat das Geld schließlich nicht eingenommen, genau wie der Staat bei Firmenpleiten.
Bei abgelehntem Chargeback, der wie oben gesagt, nur einmal möglich ist, bleiben am Ende leider wohl nur rechtliche Schritte 👩‍⚖️
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Die Deckungslücke war hinreichend bekannt, es wurde nichts unternommen.
Wer hätte etwas dagegen unternehmen sollen? Wessen Aufgabe wäre das gewesen?

Der Endverbraucher hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz durch den Sicherungsschein. Die Prämie dafür wird aber ganz sicher von den Veranstaltern auf den Reisepreis umgelegt.
Das ist in anderen Branchen aber auch nicht anders. Natürlich werden dort auch die Kosten für etwaige Versicherungen umgelegt und dennoch haftet der Staat, also die anderen Steuerzahler, nicht für Deckungslücken.

Ich denke, dass niemand damit gerechnet hat, dass ein solcher Reisedino wie Thomas Cook je Insolvenz anmelden muss.
Nicht? Thomas Cook war seit Jahren wegen finanzieller Schwierigkeiten in den Medien. Das hätten auch die Konsumenten durchaus wissen können. Viele haben es auch, sind aber das Risiko dennoch eingegangen. Warum sollen dann alle anderen Steuerzahler dafür mithaften?

Ich hatte auch schon mal einen großen Kunden, der im Laufe des Entwicklungsprozesse für seine Webseite in die Insolvenz musste. Meine Arbeitszeit, mit der ich in Vorleistung war, war auch verloren.
Da heißt es wieder, als Selbständiger hat man ja auch bessere Chancen, da kann man auch höhere Risiken tragen. Stimmt, schließlich hat man sich für den Weg entschieden.

Aber warum gilt das nicht umgekehrt? Die Leute, die bei Thomas Cook gebucht haben, nachdem sehr lange über die finanzielle Schieflage berichtet wurde und nachdem sehr lange bekannt war, dass die Deckungshöhe von Reisesicherungsscheinen ein Problem war, haben sich auch freiwillig entschieden, bei Thomas Cook zu buchen. Oder vielleicht sogar eben mit dem Hintergedanken "die werden schon nicht pleite gehen und so ein großes Unternehmen lässt doch der Staat nicht pleite gehen" oder auch "der Staat wird uns schon schützen" etc.

Warum soll nun aber wirklich der Staat, die Steuerzahler und damit die Solidargemeinschaft für deren freiwillige Entscheidung, bei einem in Schieflage befindlichen Unternehmen zu buchen, einstehen?

Das wäre für mich, wie ich auch bzgl. der Hilfen für Selbstständige geschrieben habe, was ganz anderes bei Pleiten durch die Coronakrise. Das ist eine Situation, die weder jemand in seine Urlaubsplanung vorab einbeziehen kann, noch eine, die ein Selbstständiger auch nur annähernd in sein Wirtschaften einplanen kann, zumal nicht die quasi bestehenden Arbeitsverbote von staatlicher Seite.

So eine Ausnahmesituation lag aber bei Thomas Cook eben nicht einmal im Ansatz vor und die Rahmenbedingungen der Buchung (finanzielle Schieflage, Deckungslücken) hätte jeder abschätzen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aristocat macht ein Foto vom Schloß
Zum Punkt wer hätte was tun sollen? Die vorliegende EU-Richtlinie hätte längst umgesetzt werden müssen- ohne die 110 Millionen-Begrenzung unabhängig von der Betriebsgröße. Die Gesetzgebung hat da gepennt.

Dass man auch in anderen Branchen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat stimmt zweifelsohne. Ich suche nach Beispielen, bei denen eine Absicherung gegen eine Insolvenz vorgeschrieben ist. Da fällt mir wenig ein. Wenn es um die Betriebshaftpflicht geht dann hast du Recht, da hab ich keinen Einfluss drauf, zumeist handelt es sich noch nicht einmal um eine Pflichtversicherung, so dass ein Betrieb gar keine Versicherung haben muss.

Ich glaube, dass man Konsumenten, Endverbraucher nicht mit einem Unternehmen gleichstellen kann in der Bewertungsmöglichkeit, ob der Geschäftspartner solvent ist oder nicht. Als Unternehmen, auch als Kleinunternehmer hab ich die Möglichkeit, bei Unsicherheiten diesbezüglich z B Anzahlungen zu verlangen, für Absicherung zu sorgen.
Als Verbraucher bekomme ich vielleicht mit, dass Thomas Cook England in Schieflage gekommen ist, verbinde das aber vielleicht nicht mit der deutschen Marke Neckermann oder mit Bucher oder Öger. Ich denke nicht, dass es selbstverständlich ist, sich vor der Buchung einer Reise mit dem Konzerngeflecht auseinanderzusetzen. Aber vielleicht bin ich da auch zu naiv und gutgläubig. Aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres habe ich zumindest gelernt ;)
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Anzahlungen zu verlangen
Genauso könnte ich als Verbraucher, wenn ich mich absichern will, nach Anbietern suchen, die Zahlungsziele anbieten, die meinen Erfordernissen an Sicherheit eher gelegen kommen.


Ich glaube, dass man Konsumenten, Endverbraucher nicht mit einem Unternehmen gleichstellen kann in der Bewertungsmöglichkeit
Welche Bewertungsmöglichkeit habe ich denn besserer Natur, als Verbraucher die haben? Im Gegenteil, grundsätzlich wäre die der Verbraucher im Falle Thomas Cook besser gewesen, weil es eine laufende Presseberichterstattung über die finanzielle Schieflage gab, seit Jahren.

Wenn sich Kunden der Größenordnung meiner Kunden in Schieflage befinden, gibt es das nicht. Und eine Selbstauskunft kann ich kaum verlangen.

Als Verbraucher bekomme ich vielleicht mit, dass Thomas Cook England in Schieflage gekommen ist, verbinde das aber vielleicht nicht mit der deutschen Marke Neckermann oder mit Bucher oder Öger. Ich denke nicht, dass es selbstverständlich ist, sich vor der Buchung einer Reise mit dem Konzerngeflecht auseinanderzusetzen.
Das liegt dann aber schlicht auch in der Eigenverantwortung des Verbrauchers. Warum sollte dafür, dass der sich damit nicht auseinandersetzen will die Solidargemeinschaft haften? Warum wird die Haftung durch die Solidargemeinschaft gerade in der Branche immer als Selbstverständlichkeit angesehen?

Gerade heute in Zeiten von Wikipedia und Co. weiß ich bei solchen Konzernen in wenigen Minuten, welche Marken und Tochtergesellschaften dazu gehören.

Natürlich kann man das nicht zwingend voraussetzen. Aber wenn man es nicht tut, darf man auch nicht die Verantwortung auf andere abschieben und die Haftung entsprechend auch nicht.

Zumal ich auch da nicht die Sonderstellung für Reisebuchende sehe. Durch Insolvenzen werden jährlich hunderttausende Verbraucher getroffen, da haftet auch sonst niemand. Aber eben verteilt über zig Unternehmen.
Damit, da zu haften und denen zu helfen, lässt sich halt weniger populistische Politik machen, als wenn es viele durch ein Unternehmen sind, noch dazu im Land des Reiseweltmeisters, wenn es eben um Reisen geht.

Verständnis für die Ungleichbehandlung habe ich da dennoch nicht.
 
Aristocat macht ein Foto vom Schloß
Grundsätzlich verstehe ich deine Meinung, allerdings mit kleinen abweichenden Nuancen.
Wenn der Bund nicht freiwillig geholfen hätte, hätte er für sein eigenes Fehlverhalten (Nichtumsetzung der EU-Richtlinie) weitere Aufwände erwarten müssen. Thomas Cook hätte weitere Firmen mit reinziehen können, siehe Händlerbank. Auch da hätten (siehe Rettung von Banken) erhebliche Kosten entstehen können. Dieses ist nun eingrenzbar, die Zusage kam auch erst als die tatsächliche Größenordnung bekannt war.
Der Unterschied zu anderen Branchen ist nun mal die abweichende gesetzliche Regelung, egal, ob wir diese für berechtigt halten.

Bei der Buchung von Reisen habe ich wenig Einfluss auf das Datum der Zahlung. Typisch sind Anzahlung und Restzahlung kurz vor der Reise. Ich müsste dann ja jemanden finden, dem ich die Reise erst nach Beendigung zahlen müsste. Hab ich noch nicht von gehört, dass so etwas angeboten wird. Bei Dienstleistungen, Handwerkern zahle ich in der Regel nach Erledigung oder bei größeren Projekten nach Bauabschnitt.

Und im Zweifel kann der Handwerker oder Dienstleister auch eine Schufaauskunft erbitten. Das macht jedes Möbelhaus beim Kauf auf Raten zur Absicherung. Warum also nicht? Oder eben nach Teilerledigung Teilzahlungen verlangen, insbesondere bei einem schlechten Bauchgefühl. Oder eine Bankbürgschaft. Ob man den Auftrag dann noch bekommt ist abzuwägen...

Und natürlich kann man sich vor der Buchung einer Reise mit dem Veranstalter auch bilanztechnisch beschäftigen. Wie schon gesagt bin ich offensichtlich zu naiv und gutgläubig dafür, ich kam gar nicht auf die Idee. Ich bin sicher dass es auch einen großen Teil von Konsumenten gibt, die nicht in der Lage wäre, auch wenn sie es wollten. Diesbezüglich traue ich einem Unternehmer einfach deutlich mehr zu als der breiten Masse.
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
hätte er für sein eigenes Fehlverhalten (Nichtumsetzung der EU-Richtlinie) weitere Aufwände erwarten müssen.
Das ist soweit ich weiß nach wie vor strittig, ob die Neufassung der EU Richtlinie in Deutschland korrekt umgesetzt wurde oder nicht.
Stand Anfang dieses Jahres zumindest gab es zwar Gutachten, die das Gegenteil andeuten, aber jeder Standpunkt sucht sich immer den Gutachter, der seine Position stützt, deshalb gibt es ja regelmäßig widerstreitende Gutachten.
Und Stand Februar zumindest war die Regierung noch der Meinung, die deutsche Regelung wäre konform und eine Staatshaftung nicht zwingend.
Was neueres dazu ist mir nicht bekannt, kann ich aber übersehen haben.

Der Unterschied zu anderen Branchen ist nun mal die abweichende gesetzliche Regelung, egal, ob wir diese für berechtigt halten.
Die Ungleichheit per Gesetz kann man aber auch gut oder schlecht finden. Je nachdem, wo man steht.
Und aus der Regelung, dass es die Absicherung über Reisesicherungsscheine gibt, geht ja nicht zwingend eine Staatshaftung hervor, wenn deren Deckung nicht ausreicht.
Ich bin durchaus für Reisesicherungsscheine. Aber nicht für die Haftung der staatlichen Solidargemeinschaft, wenn im Fall der Fälle deren Deckung nicht vollständig ausreicht. Weil es eine zwingende Staatshaftung eben nicht gibt.

Bei der Buchung von Reisen habe ich wenig Einfluss auf das Datum der Zahlung. Typisch sind Anzahlung und Restzahlung kurz vor der Reise.
Bei sehr vielen Punkten einer Individualreise hat man diese Möglichkeit. Flüge in der Tat nicht. Aber bei Hotels kann ich Optionen buchen, bei denen nur die Deckungszusage gegeben wird über die Kreditkarte, aber die Reise bis Anreisetag stornierbar ist und auch die Belastung der KK erst am Ende der Reise stattfindet.
Auch die Wahl zwischen Pauschalreise und Individualreise ist eine freiwillige Entscheidung.
Viele entscheiden sich auf Grund der vermeintlich größeren Sicherheit für Pauschalreisen. Dann kann ich aber auch erwarten, dass die sich drüber informieren, wie groß die Sicherheit in Relation zu den Risiken der Vorabzahlung ist.
Ich bin da weiterhin gegen eine Vollversorgungsmentalität, bei der man sich im Fall der Fälle, wenn es um Misswirtschaft des Anbieters geht, der Staat einspringt. Bei Schieflagen aus anderen Gründen, wie eben aktuell, sehe ich das anders.

Dadurch entsteht ein für mich viel zu paternalistisches Bild des Staates, wo letztlich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Kunden und Anbieter stehen könnte.

Und im Zweifel kann der Handwerker oder Dienstleister auch eine Schufaauskunft erbitten. Das macht jedes Möbelhaus beim Kauf auf Raten zur Absicherung. Warum also nicht?
Könnte der Anbieter. Würde nicht immer was bringen, aber manchmal.
Wie eben aber Kunden sich auch informieren könnten, wenn sie es wollten.

Ich bin eben nicht dafür, dass B2B der Staat haftet, wenn ich das nicht getan habe.
Aber B2C bzw. in dem Fall 2CB auch nicht.

Wer sich seiner Eigenverantwortung nicht bewusst wird, der hat das selbst zu verantworten.

Ich sehe da keinen Unterschied, ob ich als Unternehmer anderen Unternehmen gegenüber mich nicht so informiere, dass ich safe bin, oder ob ich das als Kunde nicht tue.

Und natürlich kann man sich vor der Buchung einer Reise mit dem Veranstalter auch bilanztechnisch beschäftigen.
Soweit muss man nicht gehen.
Aber, siehe oben, tut man es nicht einmal in Ansätzen weniger weitgehend, dann sehe ich nicht, warum einem mehr oder weniger geholfen werden sollte, als jemandem, der sich B2B gar nicht informiert hat.
 
Marc steigt in manche Attraktion mit ein
Wir haben heute mal unsere DVC-Zimmer für Ende Juli und Anfang September storniert. :( Der Glaube daran, dass die Einreise bis dahin wieder erlaubt ist schwindet bei uns so langsam. So haben wir zumindest relativ viele Punkte für das nächste Jahr und falls wir doch früher wieder reisen können buchen wir einfach spontan ein anderes Hotel.

Wir haben nur im Moment absolut keine Lust mehr Urlaube zu planen, die dann doch storniert werden müssen. Hatten jetzt bereits 1mal das Pech und keine Lust auf weitere Enttäuschungen, zumal wir noch 2 Kreuzfahrten mit Disney für dieses Jahr gebucht haben bei denen die Chance auch immer weiter sinkt (zumindest bei einer der beiden). Dann planen wir lieber alles Weitere spontan sobald es wieder möglich ist.

:)
 

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