Am 21.01.2016 ist ein Gesetz umgesetzt worden, das u.a. folgende Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden ggf. ungültig.
Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind ebenfalls von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Am 18.02.2016 wurde dieser Länderkreis um Libyen, Jemen und Somalia erweitert. Hiervon ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.
Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der o.g. sieben Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak). So werden bei ESTA-Neuanträgen inzwischen auch Daten bzgl. früherer Reisen nach Irak, Iran, Syrien und Sudan abgefragt, aufgrund derer über die Erteilung eines sogenannten Waivers entschieden werden soll. Wie lange eine solche Prüfung im Einzelfall dauert und in welchem Umfang derartige Ausnahmegenehmigungen tatsächlich erteilt werden können, ist derzeit noch unklar.
Betroffenen wird daher bis auf Weiteres empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.