Radisson Blu oder Kyriad Sept.-Anfang Dezember für unter 40€ die Nacht!

Tipp 
tommi31 blättert noch in der Broschüre
Ich noch nicht.....denke mal morgen ist er da......
Freue mich auch schon.....damit sind die offsite-Disney Hotels komplett....
Habe mir eben mal ein youtube-Video vom Radisson angesehen...Die Junior-Suite ist schon hübsch........Freu mich:jump:jump:jump
 
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Wertungen: Ami
tommi31 blättert noch in der Broschüre
So.....
hoffe mal das Glauch das Hotel schon bezahlt hat....
Es kursieren da einige Gerüchte über Insolvenz.....
Auf der Facebookseite von Glauch gibts einige heftige Beschwerden von Kunden die kurzfristig nicht reisen konnten.Türkeireisen etc. wurden storniert.
Wer also auch gebucht hat und in naher Zukunft fahren möchte sollte sich mal im Hotel schlau machen.....
Könnte :umpf:vomit

Hier mal ein Link:
Glauch Reisen: Hohe Außenstände bei Hotels
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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thorroth Böser Zwerg
Dann bleibt nur die Hoffnung, dass es dem Unternehmen damals besser ging und schon bezahlt ist. Das wäre aber eher unüblich. Normalerweise stopft man mit frischem Geld so lange die akuten Löcher, bis es gar nicht mehr geht.
 
tommi31 blättert noch in der Broschüre
Sehe ich auch so....habe gerade mal das Radisson angeschrieben....Mal sehen was kommt....
Sonst muss man mal sehen was noch kurzfristig buchbar und finanziell OK ist...
:noidea:
 
Lara1982 Mod in spe
Ja,wenn ich nicht gerade damit beschäftigt bin mir ein neues Hotel zu suchen, kann ich gerne berichten...

Keine Ahnung,was ein Sicherungsschein ist.
 
Sorcerina verpasst kein Special Event
Ja,wenn ich nicht gerade damit beschäftigt bin mir ein neues Hotel zu suchen, kann ich gerne berichten...

Keine Ahnung,was ein Sicherungsschein ist.
Wikepedia schreibt dazu:

Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) ) schreiben vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss, § 651k BGB. Ein Reiseveranstalter/Reisevermittler darf Zahlungen erst dann entgegennehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat. Dies gilt auch bei Buchung einer Last-Minute-Reise. Im Ferienhaustourismus sieht der Gesetzgeber außerdem auch bei nur einer Reiseleistung (Ferienhaus) den Status eines Reiseveranstalters als gegeben an.[2] Auch Reisevermittler, die zwischen Ihnen und dem Eigentümer des Ferienhauses „vermitteln“, müssen sich gegen Insolvenz versichern. Eine gerne so genannte „Inkassovollmacht“ gibt es nicht, es sei denn, es wird ein Sicherungsschein gegen Zahlung ausgegeben.

Diese Insolvenzversicherung muss folgende Risiken abdecken:

Rückzahlung von bereits geleisteten Anzahlungen
Kostenersatz für den Rücktransport der Kunden vom Urlaubsort zum geplanten Endpunkt der Reise. Die Organisation der Rückreise obliegt jedoch dem Reisenden, der Versicherer braucht keine organisatorischen Hilfestellungen geben.

Der Versicherer oder das Kreditinstitut kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt regulierten Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen (§ 651k Abs. 2 BGB). Bei Überschreitung dieser Gesamtsumme werden die betroffenen Kunden nur anteilsmäßig entschädigt. Dieses kann z. B. der Fall sein, wenn ein großer oder mehrere kleinere Veranstalter zahlungsunfähig werden. Die Schadensregulierung erfolgt erst, wenn feststeht, dass diese Summe im laufenden Jahr nicht überschritten wird.[3]

Wenn man nur einzelne touristische Leistungen kauft (Bausteine), muss kein Sicherungsschein ausgegeben werden [4].

Der Reisesicherungsschein muss regelmäßig enthalten:

den Namen und die Adresse des Versicherers bzw. des bürgenden Kreditinstituts,
eine Definition des Versicherungsfalls,
die Angabe des Versicherungsfalls „Zahlungsunfähigkeit“ oder „Insolvenz“ und
die Bezeichnung der Insolvenzschäden, deren Erstattung verlangt werden kann.

Deutschland hat diese Bestimmung im § 651k BGB umgesetzt. Die Haftung des Versicherers ist auf 110 Mio. Euro pro Jahr begrenzt. Bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Zudem liegt ein Rechtsbruch im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG vor, der zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung (§ 12 Abs. 1 und 2 UWG) durch einen Konkurrenten oder eine klagebefugte Person führen kann.

Für Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, die keine Übernachtung einschließen und deren Preis 75 Euro nicht übersteigt, braucht der Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein auszugeben.
 
Lara1982 Mod in spe
Gerade im Radisson angerufen. Die Buchung wurde gecancelt. Niemand hatte uns informiert.

Wir sollen sie in 30 Minuten zurückrufen. Aber ich hab da wenig Hoffnung...

Dass wir diesen ganzen Trip gebucht haben WEIL das Hotelangebot so günstig war, muss ich natürlich nicht dazu sagen
 
Mummelchen findet sich ohne Parkplan zurecht
TUt mir echt leid für euch.:hug:
Aber ihr werdet garantiert ein Hotel finden. Ist ja Montag und kein Wochenende.:top:

Momentan trifft es ja doch recht viele Firmen. Meist die mit den superbillig Lockangeboten.
Einige aus dem Floridaforum hat es getroffen, mit clever-hotels. Da haben einige mehrere hundert Euro verloren. Echt ätzend sowas.

MEine Eltern hatten das vor ewigen Jahren mal mit einer Fluggesellschaft. Ich war auch mit dabei. Wir waren das erste mal in Florida. War spaßig:td:
 
Lara1982 Mod in spe
...ein Hotel finden wahrscheinlich schon,aber unter 500 ist so gut wie nichts zu finden. Wir brauchen ja Anbindung an den Park weil wir kein Auto haben :noidea:
 
Mummelchen findet sich ohne Parkplan zurecht
das Residence Du Park, mit eigenem Bus, bei Expedia für 4 Nächte 276 Euro. Keine Ahnung wie lang ihr bleibt. Einfach mal geschaut.:wink:
 
Lara1982 Mod in spe
Montag bis Samstag

Villa Bellagio würde vielleicht gehen. Das ist wenigstens nur 5 Min von der RER entfernt: Seufz
 
Emilia0102 steigt in manche Attraktion mit ein
Hi,

schau mal bei Trivago.de da bekommst du das DZ im Residence du Park für die 5 Nächte für 345 Euro. Ob es einen Shuttle gibt, kann ich dir leider nicht sagen aber eine Bahnanbindung gibt es, soweit ich weiß

LG
 
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