Selbst ohne Bebauungsplan brauche ich eine Genehmigung und kann nicht einfach bauen, wie es mir gefällt. In Deutschland gibt es bei den hohen qm-Preisen des Baulandes - sieht man einmal vom ländlichen Bereich ab - fast immer einen Nachbarn, der im 3m Abstand wohnt - zumindest im städtischen Bereich. Somit muss ich das Fenster genhmigen lassen.
Bei den Tieren geht es nicht um Elefanten, sondern um Kleintiere wie Hasen, Ziegen und Hühner. Sicher ist es schön, wenn es nicht vom Nachbarsgelände stinkt und nicht laut ist, aber dennoch ist es doch mein Grundstück.
Die Versiegelungsabgabe soll das Kanalnetz bezahlen, das wegen der höheren Auslegung für Starkregen und des Abwassers durch versiegelte Grundstücke vorgehalten werden muss. Allerdings sagen Kanalbauer, dass es dringend notwendig ist, dass diese starken Wassermassen ab und zu die Kanäle säubern, da wir für die Kanäle zu wenig Wasser verbrauchen und diese immer mehr versanden/verstopfen, weil sie nicht mehr gespült werden.
Zum einen Meter: Das stammt aus einer Bürgerversammlung hier gegen unser Geothermiekraftwerk, das unter unseren Grundstücken durch (in 1000 Metern Tiefe) seine Bohrungen macht. Das Erdbeben- und Senkungsrisiko ( siehe Staufen, Landau und Basel) müssen wir tragen. Laut dem anwesenden Herrn des Bergbauamtes, der auf die Frage, ob auch in 1000m Tiefe das Grundstück nicht noch Eigentum des oberirdischen Eigentümers sei, hieß es, dass das Eigentum nach einem Meter ende.
Der Energiepass ist eine Pflicht, von der ich im Einzelvertragsrecht abweichen kann, wie bei euch geschehen.
Natürlich sind einige Gesetze auch sinnvoll und dienen dem Schutz der Allgemeinheit und manchmal auch des unbedachten Eigentümers. Ich wollte nur zeigen, dass man auch in Deutschland als Eigentümer massenhaft sinnvolle und sinnlose Einschränkungen seiner Grundstückseigentumsrechte hat.