Aus der heutigen Rheinpfalz :
Einweisung zu kurz?
Tödlicher Unfall im Holiday Park: Ermittlungen werden ausgeweitet
HASSLOCH (guh). Zwei Monate nach dem tödlichen Unfall an einem Fahrgeschäft im Holiday Park dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal an. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Personal ausreichend in die Bedienung des Karussells eingewiesen wurde.Am 15. August war ein elfjähriges Mädchen aus dem hessischen Kelsterbach auf einer sich drehenden Plattform der „Spinning Barrels“ gestürzt und von einem rotierenden Fass mitgeschleift worden. Laut Staatsanwaltschaft hatten ein Gutachten des Tüv Rheinland sowie die Aussagen der Augenzeugen ergeben, dass ein Defekt als Unfallursache „wahrscheinlich auszuschließen“ ist. Gegen den Parkmitarbeiter, der das Karussell zum Unfallzeitpunkt bediente, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass der Mann die vorgeschriebenen Handlungsanweisungen nicht vollständig beachtet hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ, wäre der Unfall nicht passiert, wenn vor dem Start des Karussells alle Anweisungen befolgt worden wären. Die Staatsanwaltschaft ermittle zum einen, ob bei dem als Bediener eingesetzten Mitarbeiter ein Fehlverhalten vorliege, zum anderen aber auch, ob andere Personen ebenfalls Fehler begangen haben: „Je schlechter die Einweisung des Mitarbeiters war, desto weniger Schuld könnte den Mann treffen“, so Ströber. Um diese Frage zu klären, würden auch frühere Mitarbeiter befragt, die an den „Spinning Barrels“ beschäftigt waren. Der Oberstaatsanwalt hält Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitarbeiter des Parks für möglich. Der Mann, der das Karussell am Unfalltag bediente, habe sich zu dem Vorwurf noch nicht geäußert.