Choctaw1975
blättert noch in der Broschüre
Wir haben gerade nachfolgenden Newsletter bekommen. Vielleicht ist das für den ein oder anderen Reisenden ja interessant.
TSA (Transportation Security Administration)
Entsprechend der Anforderungen von TSA sind alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den US Behörden die Secure Flight Passanger Data (SFPD) mindestens 72 Stunden vor dem Abflug zur Verfügung zu stellen, um einen Datenabgleich zu ermöglichen.
Betroffen sind US-Inlandsflüge, alle internationalen Flüge von/nach den USA (auch Umsteiger), sowie alle Flüge, die den US Luftraum berühren und Fluggesellschaften die TSA Daten anfordern.
Ab 01.11.2010 darf kein Passagier mehr in die USA fliegen, sofern die SFPD-Daten nicht vorliegen bzw. es einen positiven Abgleich mit der „Watch List“ gibt.
Für kurzfristige Reisen müssen die SFPD Daten bei der Buchung bzw. bei der Ticketausstellung sofort in die Buchung eingegeben werden. Mehrere Fluggesellschaften sind dazu übergegangen, die Ticketerstellung zu unterbinden sofern die SFPD Daten nicht eingegeben wurden. Dies kann zusätzlich die Stornierung der Buchung bzw. die Nachbelastung des Reisenden seitens der Fluggesellschaft zur Folge haben.
Zu diesen Fluggesellschaften gehören u.a. bislang:
- AMERICAN AIRLINES – AA – 001
- DELTA AIRLINES – DL – 006
- UNITED AIRLINES – UA – 016
Es ist davon auszugehen, dass weitere Fluggesellschaften dieser Vorgehensweise ohne weitere Vorankündigung folgen werden.
Die Secure Flight Passanger Data (SFPD) beinhalten folgende Informationen:
• Vollständiger Name (wie im Reisepass angegeben, inklusive aller Vornamen)
• Geburtsdatum (IATA -Format: „z.B.“ 01FEB73)
• Geschlecht (gilt auch für Kinder und Kleinkinder)
• Redress Nummer, wenn vorhanden (diese Nummer erhält ein Passagier, wenn er unberechtigterweise auf einer „Watch List“ der US-Behörden steht und deswegen Beschwerde eingereicht hat. Wenn entschieden wurde, dass ein Passagier zu Unrecht auf der Liste stand, erhält er eine Redress Nummer)
Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus die Registrierung für ESTA, das Ausfüllen des APIS Formulars und - sofern erforderlich – die Einholung eines Visums weiterhin verpflichtend sind.
TSA (Transportation Security Administration)
Entsprechend der Anforderungen von TSA sind alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den US Behörden die Secure Flight Passanger Data (SFPD) mindestens 72 Stunden vor dem Abflug zur Verfügung zu stellen, um einen Datenabgleich zu ermöglichen.
Betroffen sind US-Inlandsflüge, alle internationalen Flüge von/nach den USA (auch Umsteiger), sowie alle Flüge, die den US Luftraum berühren und Fluggesellschaften die TSA Daten anfordern.
Ab 01.11.2010 darf kein Passagier mehr in die USA fliegen, sofern die SFPD-Daten nicht vorliegen bzw. es einen positiven Abgleich mit der „Watch List“ gibt.
Für kurzfristige Reisen müssen die SFPD Daten bei der Buchung bzw. bei der Ticketausstellung sofort in die Buchung eingegeben werden. Mehrere Fluggesellschaften sind dazu übergegangen, die Ticketerstellung zu unterbinden sofern die SFPD Daten nicht eingegeben wurden. Dies kann zusätzlich die Stornierung der Buchung bzw. die Nachbelastung des Reisenden seitens der Fluggesellschaft zur Folge haben.
Zu diesen Fluggesellschaften gehören u.a. bislang:
- AMERICAN AIRLINES – AA – 001
- DELTA AIRLINES – DL – 006
- UNITED AIRLINES – UA – 016
Es ist davon auszugehen, dass weitere Fluggesellschaften dieser Vorgehensweise ohne weitere Vorankündigung folgen werden.
Die Secure Flight Passanger Data (SFPD) beinhalten folgende Informationen:
• Vollständiger Name (wie im Reisepass angegeben, inklusive aller Vornamen)
• Geburtsdatum (IATA -Format: „z.B.“ 01FEB73)
• Geschlecht (gilt auch für Kinder und Kleinkinder)
• Redress Nummer, wenn vorhanden (diese Nummer erhält ein Passagier, wenn er unberechtigterweise auf einer „Watch List“ der US-Behörden steht und deswegen Beschwerde eingereicht hat. Wenn entschieden wurde, dass ein Passagier zu Unrecht auf der Liste stand, erhält er eine Redress Nummer)
Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus die Registrierung für ESTA, das Ausfüllen des APIS Formulars und - sofern erforderlich – die Einholung eines Visums weiterhin verpflichtend sind.