Zoll (Deklaration selbst eingeführter Waren in die USA)

Frage 
M
Mattis Guest
Moin,

Frage:

Habe in einem Appleforum (mehrmals) gelesen, dass man sein iPhone, Macbook oder was auch immer - bei der Ausreise in die USA oder in andere Länder immer beim Zoll deklarieren sollte, da es bei der Einreise sonst zu Problemen kommen könnte. Der Zoll soll wohl, obwohl man im iPhone erkennen konnte, dass das Gerät schon länger im Besitz war, Steuern verlangt haben...

Ist das wirklich so? Muss ich wirklich alle hochpreisigen Geräte wie Kamera, iPhone, Notebook in Deutschland beim Zoll (Ausreise) angeben, damit ich bei der Einreise keine Probleme bekomme? Es wird auch empfohlen, die Kaufbelege aus Deutschland als Kopie bei sich zu führen...

Den Zoll habe ich mal kontaktiert und der empfiehlt tatsächlich, dass man Geräte, Schmuck usw. bevor man ausreist, beim Zoll angeben (Formular) sollte (wenn keine Quittungen mehr vorhanden) oder die Quittungen vorzulegen...

Macht das wirklich wer????
 
Baerchen Bärin der Narzisse
Den Zoll habe ich mal kontaktiert und der empfiehlt tatsächlich, dass man Geräte, Schmuck usw. bevor man ausreist, beim Zoll angeben (Formular) sollte und die Quittungen bei sich zu führen...

das find ich sehr interessant... jetzt nicht nur für Amerika (sondern auch für mich, falls es bald nach Afrika geht)
Kaufbelege habe ich nicht, da die Geräte schon alle älter sind. Aber, dass ich die beim Zoll anmelden sollte, wusste ich bis gerade nicht

DANKE für diese Info!!! :nick
 
M
Mattis Guest
Hier mal die Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Waren, die aus der EU verbracht und innerhalb von drei Jahren unverändert wieder eingeführt werden, bleiben als so genannte Rückwaren abgabenfrei. Für die Rückwareneigenschaft ist im Zweifel jedoch ein Nachweis vorzulegen. Dieser wird in der Regel nur bei hochwertigen Waren verlangt und wird üblicherweise mit der Rechnung erbracht.

Ist eine Rechnung nicht mehr vorhanden, können Sie sich das "Auskunftsblatt INF 3" für Rückwaren auf Verlangen ausstellen lassen. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist (bei technischen Waren z.B. Seriennummer, genaue Artikelbezeichnung).

Die Ausstellung des INF 3 kann vor Reiseantritt auch bei einem Zollamt in Ihrer Nähe erfolgen anstatt am Reisetag auf dem Flughafen. Dies ist zwar möglich, von der Zeitplanung her aber nur schwer einzuschätzen. Die Waren sind bei der Ausstellung der Zollstelle entsprechend vorzulegen.

http://www.zoll.de/dienststverz/index.html

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Klinkosch

Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
 
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Reto hat seit Jahren ne Jahreskarte fürs MSE
Das ist ja interessant, aber ich mach das nie. Wie Du schon ein bisschen gesagt hast: Jeder Zöllner, der sich auch nur ein bisschen Mühe gibt, würde erkennen, dass die Geräte hier gekauft wurden (andere Tastaturen, Stecker, deutliche Gebrauchsspuren usw.)

Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Zoll speziell auf iPhones/Apple-Produkte aus ist, wegen dem tiefen Dollar floriert halt der Schmuggel dieser speziell beliebten Produkte. Wenn schon, würde ich persönlich nur für mein iPhone eine Quittung mitführen. Mein Fotoapparat ist eine eher günstige Kompaktknipse mit deutlichen Abnutzungsspuren und an der Videokamera sieht man, dass es ein europäisches Gerät ist (PAL-System, Typenbezeichnung).

Kleine Sidenote dazu: Der Hersteller meines Sondenernährungssystems (eine deutsche Firma, Produkte hergestellt in Deutschland) hat mir vor meiner ersten USA-Reise 2006 ein Formular gemailt, das ich bei der Ausreise aus der Schweiz am Zoll abzustempeln hätte. Dies um zu verhindern, dass ich die Sachen bei Heimkehr im Falle einer Kontrolle zu verzollen hätte. Pflichtbewusst habe ich dann am Flughafen den Zettel dann einem Beamten vorgelegt und ihm den Sachverhalt geschildert. Der hat dann nach langem Zögern einen Stempel draufgetan und "Ausfuhr festgestellt" notiert. Er hat dabei ausdrücklich angemerkt, dass sie bei Kontrollen schon nach einem gewissen Schema vorgehen, um festzustellen, wo diese Geräte gekauft werden und dann eben auf die Sachen wie Stecker und Gebrauchsspuren hingewiesen. Seit diesem Tag habe ich nie mehr dieses Formular abstempeln lassen.

Muss allerdings auch betonen, dass ich in 5x Rückkehr nach Zürich noch nie in eine Zollkontrolle geraten bin. Die bislang einzige Stichkontrolle erlebte ich 2009 in Miami. Da musste ich meine Koffer auspacken, die Beamten haben mir dabei zugesehen und haben dann irgendwann die Sache abgebrochen und mir noch einen schönen Urlaub in Disney World gewünscht. Keiner wollte wissen, woher meine Elektroniksachen stammen.

Vielleicht wird das ganze in D einfach strenger gehandhabt, könnte auch sein.
 
Flounder Er ist wieder da
Teammitglied
Macht das wirklich wer????
Nein :wink: Ich kann das für meinen Teil zumindest sagen. Bei meinen Reisen (inkl. diversen technischen Equipments) bin ich auch ohne Deklaration immer gut gefahren. Eine Zollprüfung habe ich darüberhinaus auch nie über mich ergehen lassen müssen.

Cheers,
Flounder
 
disneyrunner blättert noch in der Broschüre
Ich mach' das auch nicht. Allerdings habe ich von den teureren Geräten immer Kopien der Rechnungen dabei. Ob es wirklich hilft wenn es hart auf hart kommt? :noidea:

Ich lasse es einfach drauf ankommen. :icon_rolleyes:
 
Dan Dreiberg steigt in manche Attraktion mit ein
...

Macht das wirklich wer????
Man wird sicherlich theoretisch nie hundertprozentig ausschließen können, daß man vielleicht an einen pingeligen Zollbeamten trifft, der zudem einen schlechten Tag hat und dann plötzlich für das in Deutschland gekaufte i-Phone Zoll verlangt. Im Normalfall wird so etwas aber nicht passieren.

Ich schließe mich der allgemeinen Auffasung an: Notebooks mit deutscher Tastatur oder eine Videokamera mit erkennbaren Gebrauchsspuren werden wohl niemals beim Zoll Probleme bereiten. Etwas schwieriger wären m.E. große Mengen von teurem Schmuck. Aber wer nimmt das Zeug ernsthaft mit auf eine Reise? Da scheint mir das Risiko des Diebstahls viel größer zu sein als die Gefahr, daß der Zoll Ärger macht.

Falls (!) es dann aber doch Probleme geben sollte, hat man beim Zoll ganz schlechte Karten. Denn dort wird die Beweislast umgekehrt: Nicht der Zöllner muß beweisen, daß man die Waren im Ausland erworben hat, sondern der Reisende muß beweisen, daß er die Waren im Inland erworben hat. Klingt zwar irrsinnig - ist aber so.

Und so sollte man in Ausnahmefällen immer auf Nummer sicher gehen: Ein Freund von mir hatte z.B. mal in den USA einen Dokumentarfilm gedreht und wenige Wochen vor der Abreise in Deutschland eine sehr teure semi-professionelle Videoausrüstung gekauft. Diese hatte er vor dem Abflug beim Zoll in Deutschland deklariert.

Cheers!

Dan
 
HiddenMickey hat seit Jahren ne Jahreskarte fürs MSE
Für uns stellte sich die Frage jetzt , da wir pro Person ca. 70 Tauschpins mitgenommen haben und die ja schon irgendwie geballt in einer Tüte bei der Kofferkontrolle / - durchleuchtung auffallen könnten ! :D :-*

Haben unsere Paypal Rechnung vom ebay Kauf direkt mit dazu gelegt , damit die uns im Zweifelsfall nicht jeden Pin zum Normalpreis berechnen - das hätte unsere Zollfreigrenze nämlich schon gehörig angekratzt ! :giggle:

Allerdings sah es nicht so aus , als ob irgend jemand unseren Koffer geöffnet hat und durch die Zoll Kontrolle mussten wir auch nicht .
 
Nala Knuddellehrerin
Teammitglied
Als wir 2009 in den USA waren, haben wir sicherheitshalber die Rechnungen unserer EOS und der Videokamera mitgenommen; es hat sich aber niemand dafür interessiert! :wink:
 
Rina kennt diverse Charaktere beim Namen
Hallo,

ich werde im Mai auch über 100 Tauschpins mitnehmen - aber ich hab irgendwann mal gehört, das der Zoll auch bis zu 3 Jahre Nachverlangt werden darf - und die Pins hab ich letztes Jahr aus den USA über Ebay bestellt, sie wurden aber damals nicht versteuert oder verzollt. (Sendung wurde nicht geöffnet oder kontrolliert) Bringt das dann etwas wenn ich die anmelde und die Ebay Rechnung mitnehme oder darf ich dann gleich den Zoll für letztes Jahr nachzahlen?

Liebe Grüße
Rina
 
disneyrunner blättert noch in der Broschüre
Du mischt jetzt 2 Themen.

Hier ging es erstmal um Waren, die in Deutschlang gekauft wurden, dann in die USA gebracht werden und wieder nach Deutschland eingeführt werden.

Du hast die Pins aus den USA eingeführt (per Post) und willst diese nun wieder in die USA bringen und (getauschte) Pins nochmals nach Deutschland einführen.

Den Wert der Pins musst Du in Deine Freigrenze mit einrechnen, da diese noch nicht versteuert wurden. Deshalb ist es ratsam die Rechnung mitzunehmen, damit man Dir bei einer Kontrolle nicht den Neupreis berechnet.
 
Leinis Unsere Lanyard-Tante
Ich hatte letztes Jahr auch die Rechnung von meinem MacBook (ca 1/2Jahr) dabei aber vom meinen iPhone nicht. Gut wir sind jetzt nicht kontrolliert worden, aber ich denke mal da waren soviele Daten drauf und teilweise auch kl. Kratzer, das man sah das es net neu war(ist!)
Aber zu empfehlen ist es auf jedenfall!!! Gerade bei neuen sachen....
 
Ina Trabinator
Vielen Dank für den Hinweis.

Ich wäre nie drauf gekommen die Rechnung mitzunehmen.
Aber klaro sicher ist sicher.

Aber ich denke mal, vielleicht könnte man die Rechnung auch nachträglich zeigen und somit nachweisen, dass man nichts unrechtes getan hat. Aber das wäre bestimmt wieder eine Rennerei von Zoll zu Zoll.
Also besser eine Kopie machen und mitnehmen.....
 
disneyrunner blättert noch in der Broschüre
Man kann sicherlich später noch beweisen (oder es zumindest versuchen :giggle:), dass man das Gerät schon vor dem Urlaub besessen hat, aber bezahlen muss man sofort. :-*
 
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