Die Bedingung der Iduna ist etwas wachsweich formuliert. Theoretisch kann man jemand anderem die Reise immer zumuten, wenn dieser nicht selbst krank und volljährig ist. Fraglich wird es schon, wenn es sich z.B. um eine Hochzeitsreise handelt oder ein Verwandter des anderen Reisenden stirbt, ob das dann zumutbar ist.
Da Gerichte sehr versicherungsnehmerfreundlich Urteilen wird die Signal in den seltensten Fällen mit einer Zumutbarkeit für die andere Person durchkommen. Ankommen lassen, würde ich es aber nicht darauf.
Ich würde die Frage einfach direkt an den Versicherer stellen und um schriftliche Antwort bitten.
Bei meiner Kreditkartenversicherung ist das eindeutiger geregelt. Da ist klar, dass bei Krankheit eines Reisenden, die anderen ebenfalls da bleiben können.
"Im Falle eines Reiserücktrittes/Reiseabbruches leisten wir
Entschädigung für nicht zurück zahlbare Anzahlungen und
nicht in Anspruch genommene Reise- bzw. Unterkunftsleis-
tungen bis zu maximal EUR 5.000,–
pro Hauptkartenkonto
und Jahr. „Reiserücktritt/Reiseabbruch“ bedeutet der erfor-
derliche und unvermeidbare Rücktritt oder Abbruch einer
Auslandsreise verursacht durch:
a)
eine durch Attest belegte, unerwartete, schwere
Erkrankung oder Tod eines nahen Verwandten (als nahe
Verwandte gelten Ihr Ehe-/Lebenspartner, Eltern, Kinder,
Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegertochter, -sohn
oder Großeltern), einer begünstigten Person, einer
Reisebegleitung oder einer Person, von der die
Urlaubspläne abhängen"