Fluglinien und Erfahrungen

Shinji findet sich ohne Parkplan zurecht
AGBs die rechtlich so kaum haltbar gewesen sein dürften. Nicht alles, was so mancher Anbieter in seine AGB schreibt ist auch so erlaubt.



und das ist in der Tat sehr sehr strittig. Für den Ausgleich für eine nicht erbrachte Leistung Gebühren zu verlangen, ist eigentlich absurd. Das wäre, als würde ich als Händler einem Kunden Ware schicken, die nicht vollständig ist, aber dann nur als Erstattung einen Gutschein statt Geld zurück anbieten und noch dazu den Gutschein nicht auf den Warenwert ausstellen, sondern um eine Bearbeitungsgebühr für dessen Erstellung mindern. Das würde - zurecht - auch niemand akzeptieren, selbst wenn es so in den AGB stehen würde. Aber bei windigen Reisebüros wird es hingenommen.
Generell gebe ich dir recht, wobei ABC ja eine Leistung erbringt fürs Umbuchen/Erstatten. Rein rechtlich muss die Fluggesellschaft diese Leistungen erbringen, verweist aber (zu unrecht) auf den Vermittler. Wenn man diesen dann unwissentlich mit der Aufgabe beauftragt, erbringen die ja eine Leistung, für die sie Geld verlangen.
Die eigentliche Aufgabe, das vermitteln des Fluges, haben sie ja bereits vorher erledigt.
Der Vergleich von dir hingt hierbei, denn ABC ist in deinem Vergleich eher wie idealo zu sehen, sie vermitteln einen Preis/Ware (teilweise ja sogar als Direktkauf auf ihrer Webseite, dafür bekommen Sie Provision. Die Ware erhälst du aber vom Händler und wenn da was fehlt oder defekt ist, muss der dafür auch geradestehen und nicht idealo. Das nun der Händler theoretisch auf idealo verweist ist falsch.
Soweit ich weiß, waren Gutscheine optional bei ABC.
Wie gesagt, das entbindet sie nicht moralisch aus dem Dilemma und ist verwerflich…vor allem bei der Höhe.
Die Diskussion, ob Vermittler Gebühren für solche Dienstleistungen einbehalten/verlangen dürfen gibt es ja schon länger, mal geht es so aus, mal so.
 
Ina Trabinator
Die Umbuchung von AA über Dallas nervt mich auch extrem. Uns geht's ja ähnlich wie klarabella und scoti. Aber noch mehr nervt es mich dass ich eigentlich einen Flug gebucht hatte der zwischen 16 - 17 Uhr in Orlando ankommen soll. Jetzt wird es allerdings ca 21 Uhr. 🙄 Alternative Verbindung ist früher ankommen und dafür 2 mal umsteigen. Das wollten wir aber auf keinen Fall.

Den Rückflug konnten wir aber total unkompliziert umbuchen.

Wir hatten auch lange überlegt über ABC Travel zu buchen. Aber die waren bei uns viel günstiger als direkt bei der Airline. Somit haben wir dann doch gebucht.

Die Wartezeiten am Telefon sind übrigens erträglich. Ich hatte einmal 20 min und einmal ca. 30 min gewartet.
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Der Vergleich von dir hingt hierbei, denn ABC ist in deinem Vergleich eher wie idealo zu sehen, sie vermitteln einen Preis/Ware
Wobei der Vergleich dann genauso hinkt, denn normalerweise bezahlt man bei Reisebüros auch an diese und die leiten die Zahlung weiter, stellen die Reiseunterlagen bereit und bekommen für ihre ganze Leistung eine Provision, nicht nur für die Vermittlung. Das ist in der Regel schon was anderes, als eine reine Vermittlung auf Provisionsbasis wie im Rahmen von affiliate-Programmen, wie das Produktsuchen/vergleiche normal tun. Und deshalb ist die Provision, die Reisebüros bekommen in der Regel auch höher, als die von Affiliates, weil sie eben auch mehr Leistungen erbringen (sollten).

Der Vergleich mit idealo wäre eher zu Skyscanner, Momondo und Co passend.
 
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Shinji findet sich ohne Parkplan zurecht
Und ABC Travel bezeichnet sich auch explizit nicht als Vermittler, sondern als full service Reisebüro

Anhang anzeigen 127440

Und dazu gehört in der Regel auch die Abwicklung solcher Situationen.
Wie gesagt, ich will die nicht in Schutz nehmen, betraf mich ja auch und ich buche deswegen da auch nicht mehr. Aber rechtlich ist es egal ob sie ein Reisebüro oder online-Reisevermittler sind

 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Wie gesagt, ich will die nicht in Schutz nehmen, betraf mich ja auch und ich buche deswegen da auch nicht mehr. Aber rechtlich ist es egal ob sie ein Reisebüro oder online-Reisevermittler sind

Ich bestreite auch nicht, dass die Airline der Schuldner ist.
Aber ich bestreite, dass es legitim ist, für die Abwicklung dieses Anspruchs eine Gebühr zu verlangen, da dies ein Teil der Leistungen ist, die über die Bezahlung der Provision beglichen wird.
Im Gegensatz zu Vermittlern auf reiner Affiliate-Basis, die nie mein Vertragspartner werden, kommt bei der Vermittlung im Reisebüro in der Regel mit beiden "Gegenseiten" ein Vertrag zu Stande und ich muss als Kunde das Recht haben, über das Reisebüro ohne Gebühren abzuwickeln, weil diese von Anfang an als Leistungserbringer (der Reisebüroleistung, nicht der Beförderungsleistung) aufgetreten sind und dafür bezahlt wurden. Dass ich das AUCH, wenn ich das möchte, direkt über die Airline machen kann, bedeutet nicht, dass ich es machen muss und dass das Reisebüro dafür eine Gebühr verlangen darf.
Ich sehe diese Ansicht eigentlich überwiegend auch in der Rechtssprechung bestätigt.
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
sehe ich anders und kann auch nichts entsprechendes im Internet finden!
"Das Landgericht Leipzig erklärte all diese Gebühren für unzulässig. Kunden haben ein gesetzliches Recht darauf, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die Abwicklung einer Stornierung inklusive der Erstattung ersparter Aufwendungen ist deshalb eine Tätigkeit, zu der eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden ohnehin verpflichtet sind [...] Das gilt nach Auffassung der Richter genauso für einen Reisevermittler"

 
Shinji findet sich ohne Parkplan zurecht
ein aktuelleres Urteil im Gegensatz dazu:

„Reisevermittler darf für neue Leistung Entgelt verlangen Nach Auffassung des Landgerichts sei zu beachten, dass die Reisevermittlungsdienstleistung mit dem Abschluss der Buchung grundsätzlich vollständig erbracht sei. Entscheide sich der Kunde danach, seine Reise zu stornieren, betreffe dies nur das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger. Grundsätzlich sei es Sache des Kunden, sich selbst an seinen Leistungsträger zu wenden und diesem gegenüber selbst die Stornierung zu erklären. Solle sich aber der Reisevermittler um die Stornierung kümmern und dem Kunden die damit verbundenen Schritte und Bemühungen abnehmen, handle es sich um eine von der abschließend erbrachten Vermittlungsleistung zu trennende zusätzliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB, für die ein Entgelt gefordert werden dürfe.“


Es zeigt sich, dass es eben nicht SO klar ist. Wie gesagt, verwerflich ist es so oder so und jeder sollte lieber direkt buchen.
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Da geht es aber um etwas ganz anderes, dass über die Auszahlung der dem Kunden, nach dessen freier Entscheidung von Vermittler oder der Airline, zustehenden Erstattung hinausgeht, darum, tatsächlich eine Leistung im Auftrag des Kunden zu erbringen, nämlich die Abwicklung der Stornierung selbst, nicht nur die Auszahlung der Erstattung:

"Solle sich aber der Reisevermittler um die Stornierung kümmern und dem Kunden die damit verbundenen Schritte und Bemühungen abnehmen"
Das war aber in der Coronasituation genauso wenig der Fall, wie im Urteil in meinem Fall, weil der Kunde in beiden Fällen nicht von sich aus eine neue Leistung vom Vermittler gefordert hat.
In beiden Fällen wurde überhaupt keine Leistung von Seiten des Kunden gefordert, sondern nur die Erstattung der bezahlten Gelder, wofür sowieso sowohl der Vermittler, an den die Zahlung ging, wie auch die Airline - nach Entscheidung des Kunden - in Anspruch genommen werden können.
Die Auszahlung einer Erstattung aus einer Leistung, die dem Kunden ohne dessen Verschulden vorbehalten wurde, ist ja keine neue Leistung, sondern etwas, was dem Kunden in dem Moment zusteht, wo die Gegenseite die Leistung streicht.
Im Coronafall hatte sich das Reisebüro ja gar nicht um die Organisation der Stornierung zu kümmern, die fand ja schon vorher statt, sondern nur um die Rückerstattung der an das Reisebüro bezahlten Gelder.

Wenn sich daraus ein Anspruch des Reisebüros auf eine Gebühr ableiten lässt, dann höchstens gegenüber der Airline.
 
Shinji findet sich ohne Parkplan zurecht
Geht es eben (zumindest meiner Meinung nach) nicht.
Die Forderung des Kunden Geld vom Reisebüro/Vermittler erstattet zu bekommen…egal ob die Stornierung selbst beauftragt oder unverschuldet fällig geworden…ist ein Auftrag an das Reisebüro/Vermittler.

Aber lassen wir das doch einfach, wir sind hier unterschiedlicher rechtlicher Auffassungen, da brauchen wir doch nicht diskutieren, das sollen Gerichte entscheiden…die sich damit anscheinend ebenso schwer tun. Das es eigentlich klar und im Sinne der Kunden sein sollte, ist für uns beide ja eigentlich selbstverständlich.
Und wir sind uns schließlich einig, dass ABC sich hier bedenklich und verwerflich verhalten hat und somit mit den Konsequenzen leben muss.
 
torstendlp Unser DVC-Waschbär mit Bart
Teammitglied
Geht es eben (zumindest meiner Meinung nach) nicht.
Die Forderung des Kunden Geld vom Reisebüro/Vermittler erstattet zu bekommen…egal ob die Stornierung selbst beauftragt oder unverschuldet fällig geworden…ist ein Auftrag an das Reisebüro/Vermittler.

Aber lassen wir das doch einfach, wir sind hier unterschiedlicher rechtlicher Auffassungen,
Ja, wir interpretieren das wohl unterschiedlich.
Für mich ist die Aufforderung eine Stornierung durchzuführen mit allen Schritten, ein neuer Auftrag, während das Anrecht auf Erstattung mit Wahl des Bestatters durch den Kunden, für mich ohne Auftrag automatisch eintritt & nur Folge der vorherigen Leistung ist, die wegfällt.

Letztendlich können wir das tatsächlich nicht lösen.
Ich hätte auf jeden Fall die Gebühr von ABC nicht hingenommen und auch eine Rückbuchung des Restbetrags über meine KK versucht oder sonst auch ggü. ABC juristisch durchgesetzt.
 
Asinda schlendert die Mainstreet entlang
Hallo liebe Forumsexperten. Wir hatten bei American Airlines einen Flug über Charlotte gebucht mit etwa 3 Stunden Aufenthalt, wegen der Einreise. Jetzt wurden wir auf einen anderen Weiterflug nach Orlando umgebucht, der nur 90 Minuten Aufenthalt hat. Reicht das in Charlotte oder kann man da irgendwie widersprechen?
 
roskilde kennt diverse Charaktere beim Namen
Die minimum Zeit in Charlotte ist 1 Stunde, wenn es nicht geschafft wirb bucht die Airline dich auf den nächsten Flug um.
Ich würde schauen, wann die nächsten Flüge nach MCO gehen und mich wenn es passt auf den nächsten Flug buchen lassen oder wenn die Zeit zu großzügig ist es darauf ankommenlassen.
Machen wir am Sa. in Dallas auch wir haben ca 2 Stunden und lassen es darauf ankommen, die andere Alternative war 6 Stunden.
 
Merida1 macht ein Foto vom Schloß
Hallo liebe Forumsexperten. Wir hatten bei American Airlines einen Flug über Charlotte gebucht mit etwa 3 Stunden Aufenthalt, wegen der Einreise. Jetzt wurden wir auf einen anderen Weiterflug nach Orlando umgebucht, der nur 90 Minuten Aufenthalt hat. Reicht das in Charlotte oder kann man da irgendwie widersprechen?
In Charlotte reicht das.
 
Asinda schlendert die Mainstreet entlang
Okay, vielen Dank für die Antworten. Eigentlich fliegt American Airlines alle Stunde von Charlotte nach Orlando. Ich werde da wohl mal bei der Hotline anrufen und nachfragen, ob wir eine Stunde später fliegen könnten, aber wenn das nicht klappt, lassen wir es darauf ankommen.
 

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