Erziehungsübertragung

Frage 
Blume steigt in manche Attraktion mit ein
Hallo ihr Lieben,

ich habe im Februar mit einer Freundin von mir vor nach Disney zu fahren.
Zu dem Zeitpunkt ist sie aber erst 16. Weis einer von euch, ob ich da dann an Schreiben von den Eltern dabei haben muss und was dann darin alles stehen muss?

Liebe Grüße,
Blume
 
Disneymom kennt diverse Charaktere beim Namen
So viel ich weiß ist für Frankreich lediglich eine Erklärung der Eltern (beide) nötig, in der sie sich mit dem Aufenthalt in Frankreich einverstanden erklären.

Gruß
Disneymom
 
Blume steigt in manche Attraktion mit ein
Oh das ging aber schnell :)
Danke schön.
Aber muss das ganze dann in Französisch sein oder reicht da Englisch oder Deutsch?

Liebe Grüße,
Blume
 
Disneymom kennt diverse Charaktere beim Namen
Ich denke, daß Deutsch auch reichen wird. Unserer französische Gastschülerin, mußte sich allerdings eine solche Bescheinigung von einer offizielle Stelle bestätigen lassen, ist in Frankreich anscheinend Pflicht. Kreisparkassen dürfen in Deutschland z.b. solle offiziellen Stempel vergeben für kleines Geld.

Gruß
Disneymom
 
Blume steigt in manche Attraktion mit ein
Das mit dem Stempel verstehe ich jetzt nicht so ganz. Braucht man den, wenn mal als minderjähriger Franzose nach Deutschland will oder umgedreht?

Liebe Grüße,
Blume
 
Horizon blättert noch in der Broschüre
Im März hatte das Patenkind meiner Frau, auch 16 Jahre, uns in die USA begleitet. Wir hatten eine Erklärung der Eltern dabei das wir sie mit in den Urlaub nehmen können. Das hatte die Gemeinde bestätigt. Natürlich in Englisch für die Einreise halt.

Im Falle von Frankreich würde ich so eine Erklärung auch mitnehmen obwohl ich denke das da eh keiner nach schauen wird. Grenze ist ja eh kein Thema.

:001:
 
Mave110 First Main Street Emporium Specialist
ich wüsste nicht, wieso du so eine bescheinigung brauchen solltest. deine freundin ist 16 und ja schon fast erwachsen :) es geht ja nur um das aufenthaltsbestimmungsrecht der eltern. wenn diese mit ihrem aufenthalt in frankreich nicht einverstanden wären, würden sie ihre tochter als vermisst melden, dann würde man das von offizieller seite ganz schnell raus bekommen (eu bzw. schengenweit). im außereuropäischen ausland würde ich mich ggf. absichern.

so eine erklärung kenne ich nur, wenn es darum geht, sich länger in einer diskothek oder ähnlichem aufzuhalten. hier gibt es gem. jugendschutzgesetz die möglichkeit, dass jemand als erziehungsberechtigter gilt, der von den eltern vorher als vertretungsperson bestimmt wurde. das ist aber hier ausschließlich auf das jugendschutzgesetz bestimmt.

dass ihr für den schüleraustausch soetwas machen musstet, hat wohl ehr haftungsrechtliche gründe bzw. die schule wollte sich doppelt absichern.
 
stitch76 steigt in manche Attraktion mit ein
Weiss nicht, wie es mit 16 Jahren ist, aber wenn unsere Kinder mit 10 und 5 Jahren mit Oma und Opa in den Urlaub fahren, reicht eine Erklärung von uns als Erziehungsberechtigte aus, die von uns beiden unterschrieben sein muss.

Von einem speziellen Stempel weiss ich nichts, hat bis jetzt auch immer so geklappt.
 
Mave110 First Main Street Emporium Specialist
ich denke mit diesem stempel ist ein siegel gemeint. gibt dem ganzen dann etwas offizielles :)
 
Mave110 First Main Street Emporium Specialist
und vor allem im ausland macht so ein siegel bestimmt ganz doll was her :)
 
Mummelchen findet sich ohne Parkplan zurecht
Och, dann kann ich das auch siegeln. :giggle:Habe ihr noch ein Siegelset rumliegen. Also kommt her zu mir, 10 Euro und ich siegel euch alles was ihr braucht:muha:
 
Disneymom kennt diverse Charaktere beim Namen
War leider noch nicht wieder online. Mit dem Stempel meine ich eine Art Beglaubigung, die bei der KSK, vorallem für Kunden, fast kostenlos gemacht wird. Banken dürfen das nicht. In Frankreich sind die Gesetzte wohl etwas strenger in Bezug auf "alleinreisende" Kinder und Jugendliche. Für unsere französiche Gastschülerin reichte eine einfache Erklärung der Eltern für den französichen Staat nicht aus. Sie mußte diese beglaubigen lassen (könnte ja gefäscht sein).


Gruß
Disneymom
 
Mave110 First Main Street Emporium Specialist
beglaubigt werden doch eigentlich nur kopien, oder? kann mir nicht vorstellen, dass irgendein angestellter die "echtheit" einer bescheinigung "beglaubigen" kann/darf... da müssten dann ja ausweise von allen kontrolliert werden usw...
 
Mummelchen findet sich ohne Parkplan zurecht
Beglaubigungen von Reisepässen zb gehen auch bei der Stadtverwaltung.

Beglaubigungen von UNterschrift etc sollten, wenn man auf Nummer sicher gehen will, von einem Notar gemacht werden. Es wird aber eh nur die Kopie beglaubigt. Also eine BEglaubigte Abschrift gemacht.
 
stitch76 steigt in manche Attraktion mit ein
beglaubigt werden doch eigentlich nur kopien, oder? kann mir nicht vorstellen, dass irgendein angestellter die "echtheit" einer bescheinigung "beglaubigen" kann/darf... da müssten dann ja ausweise von allen kontrolliert werden usw...
Da hast du Recht nur Kopien werden beglaubigt. D.h. eigentlich nur, dass das Original mit der Kopie verglichen wird und bestätigt wird, dass die Kopie dem Original entspricht.

Weiss ich zufällig so genau, weil ich Urkundsbeamter bin und sowas tagtäglich mache :giggle:.
 
Mummelchen findet sich ohne Parkplan zurecht
Da haben wir uns mit der Antwort überschnitten.

Habe nämlich NOtarfachangestellte gelernt, und das tagtäglich gemacht:giggle:
 
Mave110 First Main Street Emporium Specialist
also dürfte das so wie o.g. keinen sinn machen ;) sieht aber schöner aus :) :) :)
 
Blume steigt in manche Attraktion mit ein
Also noch mal ein ein Danke an alle die hier so fleisig diskutiert haben.
Ich hoffe jetzt einfach mal, dass es nicht zu dem Fall kommt, dass uns so etwas wie Kindesentführung unterstellt wird. Werde die Seite von Mave 110 mal an meine Freundin weiterleiten und mal schaun, ob die dann von ihrer Gemeinde so einen Stempel bzw. Siegel bekommt oder nicht :) .

Liebe Grüße,
Blume
 
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