Aktien - Steuererklärung...

Ellert kennt diverse Charaktere beim Namen
Guten Morgen,

ich habe mal eine dumme Frage zu meinem Steuerbescheid den ich ewig spät erst bekommen habe.
Bei uns stehen fast vierstellige Einkünfte aus Kapitalvermögen da drin, wir haben aber kein Kapitalvermögen. Einzige Erklärung wären die Aktien die uns quasi zwangsausgezahlt wurden aber ich sehe da keinen Gewinn drin da ja unsere ersten mit viel Geld gekauft viel Verlust brachten bei der Aktion, darum hatte ich das auch nicht angegeben.
Ist das bei irgendjemand von Euch auch dringestanden ?

LG dagmar
 
Rina kennt diverse Charaktere beim Namen
Hallo,
ich weiss nicht, ob Dir das direkt hilft, aber ich habe es für 2017 mit der Bescheinigung der ING-Diba für die Steuer angegeben, dort wurde Gewinn mit Verlust gegengerechnet und es blieb ein Gewinn übrig, der versteuert wurde. (da kein Freistellungsauftrag vorhanden war wurden Kapitalertragsteuer und Soli direkt abgezogen.)
Ich hatte keine anderen Aktien, habe zuerst 100 und dann auf 1000 bei der Aufstockung erhöht.
mit Gebühren haben mich die 1000 Aktien 1402,09 € gekostet, Verkauf für 2000 €
macht Gewinn von 597,91 € - wurde über die Bank auch so ausgewiesen und versteuert. (Zeile 8 Steuererklärung.)

Disneyaktien01.jpg Disneyaktien01.jpg Disneyaktien02.jpg
 
Rina kennt diverse Charaktere beim Namen
Habe nochmal nachgerechnet:
Gewinn über 890,10 €: 900 Aktien gekauft für 900 € - Verkauft für 1800 € - 9,90 € Gebühren = Gewinn 890,10 €
Verlust über 292,19 €: 100 Aktien gekauft für 492,19 € - Verkauft für 200 € = Verlust 292,19 €
Bei mir stimmt alles und wurde von der Bank auch gleich so ausgestellt.
 
Ellert kennt diverse Charaktere beim Namen
2017 wars bei mir auch, dann vermute ich das kein Verlust reingerechnet wurde sondern der Zwangsverkauf als gewinn galt. Denn ich hatte nur 500 Aktien, dann kann 1000.- Gewinn eher nicht hinhauen.
ich weiss jetzt auch nicht ob ich da Widerspruch einlege , ich hatte bei der Steuer daran garnicht gedact und die Anlage Kapital nicht ausgefüllt, Freistellungsauftrag hatte ich natürlich auch nicht bei den Aktien
 
Rina kennt diverse Charaktere beim Namen
Hast du eine Steuerbescheinigung der Bank bekommen?
1000 € bei 500 Aktien ist ja der reine Verkaufspreis, ich würde auf jeden Fall den "Einkaufspreis" dem Finanzamt nachweisen - Der Gewinn ist der Verkaufspreis minus Einkaufspreis minus Gebühren - sollte eigentlich kein Problem sein, das nachzuweisen.
 
Ellert kennt diverse Charaktere beim Namen
ich wühle mich gerade durch die onlineauszüge der Diba, Steuerbescheinigung habe ich keine zugesschikt bekommen, geht ja alles online
 
Rina kennt diverse Charaktere beim Namen
Wenn Du als Ehepaar Kapital-Einkünfte unter 1602 € hast, sollte sowieso keine Steuer anfallen und die von der Bank abgezogene Kapitalertragssteuer sogar zurückgezahlt werden. (als Single sind es 801 € Freibetrag)
 
Rina kennt diverse Charaktere beim Namen
Steuerbescheinigung kommt auch online ins Postfach - muss glaube ich aber irgendwo in den Einstellungen ein Häckchen gesetzt sein, das man eine will.
 
Ellert kennt diverse Charaktere beim Namen
ich verstehe es auch nicht, muss mal das Finanzamt anrufen... hatte nämlich sehr wohl einen Freistellungsauftrag habe ich rausgefunden
 
Xenna16 macht ein Foto vom Schloß
Schau auch mal, ob das Finanzamt den von sich aus angesetzten Betrag in dem "Kleingedruckten" unter der Berechnung erläutert hat - müssen sie eigentlich machen, wenn sie von deinen Angaben abweichen. Für einen Einspruch hast du 1 Monat + 3 Tage Zeit, nachdem der Bescheid zur Post gegeben wurde (=Datum auf dem Schreiben).

Eventuell lag dem Finanzamt eine Mitteilung über den Veräußerungserlös vor, aber sie haben keine oder nicht alle Anschaffungskosten gegengerechnet, da ihnen die Angaben dazu fehlten. In diesem Fall sollten sie dich zwar eigentlich zunächst um Auskunft bitten... Mit einem Einspruch oder Änderungsantrag könntest du, falls die Fallkonstellation tatsächlich so war, die Kosten nachreichen.

Achtung: Auch, wenn das Finanzamt wirklich einen Fehler gemacht hat, musst du im Falle einer Nachzahlung den vollen Betrag entrichten, wenn der Bescheid bis zum Fälligkeitsdatum noch nicht geändert wurde. Außer, du beantragst mit deinem Einspruch formlos "Aussetzung der Vollziehung" (einfach dazuschreiben) und das Finanzamt bestätigt dir diese.

Am besten wird es wahrscheinlich sein, du rufst erst einmal dort an, vielleicht kann man dir dann direkt weiterhelfen.
 
Ellert kennt diverse Charaktere beim Namen
So, jetzt habe ich online die Steuerbescheidigung gefunden, 59,55 € habe ich Gewinn an den Aktien gemacht, das kann also nicht die Summe sein. Also doch Einspruch einlegen, versteuert wurde das mit 242€ Euro, das kann ja auch nicht sein.
(Zahlen müssen wir nichts, wir bekommen wieder)
 
Oben