Neben Disney Holidays UK für Buchungen von Walt Disney World, bereitet sich auch das Disneyland Paris auf den Brexit vor und behält sich inzwischen in seinen AGB das Recht vor, über UK gebuchte Urlaube im Disneyland Paris zu stornieren.
Im Falle der Notwendigkeit einen gebuchten Aufenthalt zu stornieren, wird das Disneyland Paris die bereits bezahlten Anteile zurückerstatten, erklärt sich aber nicht dazu bereit, für durch die Stornierung aufkommende Kosten, wie etwa für die Stornierungsgebühren bereits gebuchte Flüge etc., aufzukommen.
Für den Fall, dass über die britische Seite des Disneyland Paris gebuchte Reisen in das Disneyland Paris auf Grund des Brexits erst verspätet angetreten werden können, können Gäste nicht automatisch eine (Teil)erstattung verlangen, wenn die Leistung grundsätzlich noch erbracht werden kann.
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Im Falle der Notwendigkeit einen gebuchten Aufenthalt zu stornieren, wird das Disneyland Paris die bereits bezahlten Anteile zurückerstatten, erklärt sich aber nicht dazu bereit, für durch die Stornierung aufkommende Kosten, wie etwa für die Stornierungsgebühren bereits gebuchte Flüge etc., aufzukommen.
Für den Fall, dass über die britische Seite des Disneyland Paris gebuchte Reisen in das Disneyland Paris auf Grund des Brexits erst verspätet angetreten werden können, können Gäste nicht automatisch eine (Teil)erstattung verlangen, wenn die Leistung grundsätzlich noch erbracht werden kann.
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