In der nächsten Woche würde ein Standard-Zimmer im Newport Bay Club knapp 360€ pro Nacht ohne Frühstück kosten. Da wären wir dann bei 36-72€ Minderung.
Ein VIP-Tages-Pass sollte doch mal um die 90€ kosten. Wäre dann bei 2 Personen 180,00€. Oder irre ich mich da?
Also wenn man zur Rezeption gegangen wäre, dann wären das bei 2 Personen schon 50% des Zimmerpreises. Davon abgesehen, daß man etwas bekommen hätte, was sonst nicht käuflich zu erwerben ist und was es sonst nur in den Suiten gibt.
Auch bei einem normalen Hotel bietet der Hotelier niemandem von sich aus was an, wenn Strom, Wasser etc. ausfällt, sondern man muß es bei der Reiseleitung oder dem Hotel selbst einfordern. Und das selbst dann, wenn es "nicht vorher angekündigt" war.
Ich gehe mal davon aus, dass sich der französische Gesetzgeber und auch der Deutsche gegen Klagen abgesichert hat, so dass irgendwo im "Kleingedruckten" etwas stehen wird, wo Minderung aufgrund von Gesetzeslage ausgeschlossen ist.
Außerdem finde ich es schon frech, wegen max. 72€ einen Anwalt, Versicherung und ein Gericht zu beschäftigen. Davon abgesehen, dass die meisten Anwälte so ein Mandat bei einem Streitwert von max. 72€ vermutlich ablehnen würden.
@Lara: Das bei euch finde ich auch ärgerlich. ParaNike und Freundin sind aber ja anscheinend ins Zimmer gekommen, so daß der Fall da anders liegt. Wenn eine offensichtliche Verärgerung von der Rezeption wahr genommen wird und das Problem auch noch nach wieder Einschaltung des Stroms noch anhält, dann denke ich schon, daß man euch hätte was anbieten sollen.
Wenn Leute aber über die Abschaltung informiert waren, sie auch registriert haben und dann nur ins Hotel gehen, um "etwas rauszuschlagen" (wie wohl in englischen Foren diskutiert wird) dann finde ich das ziemlich daneben.
Wenn man es schlicht vergessen hat und sich dann ärgert, dann kann ich das verstehen, aber sehe da noch keinen Grund für eine Minderung des Zimmerpreises.
@Disneyfan5000: Eine Forderung von einer Gratisnacht finde ich sehr dreist, wenn selbst die Frankfurter Tabelle nur max. 20% vorsieht. Fällt dir auf, dass deine Forderungen irgendwie ganz weit weg sind von den Vorstellungen der deutschen Justiz? Selbst Tagestickets pro Person würden weit über dem stehen was dir gesetzlich zugesteht. Immer vorausgesetzt, dass du überhaupt irgendwo Recht bekommen würdest.